Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Termine, Ablauf & Leistungen

Pflegegrad 1

freiwillig

Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr möglich

Pflegegrad 2–3

verpflichtend

alle 6 Monate

Pflegegrad 4–5

verpflichtend

alle 6 Monate

freiwillig

zwischen den Pflichtterminen alle 3 Monate

Häufig gestellte Fragen

Kann die Pflegeberatung auch telefonisch oder digital stattfinden?

Ja, in vielen Fällen ist eine Pflegeberatung auch telefonisch oder digital (z. B. per Video) möglich. In der Regel sollte jedoch regelmäßig auch ein Termin bei Ihnen zuhause stattfinden, damit die Pflegesituation vor Ort richtig eingeschätzt werden kann.

Welche Themen werden bei der Pflegeberatung besprochen?

Wir besprechen alles, was im Pflegealltag wichtig ist – z. B. praktische Pflegetipps, Lagerung, Hautpflege, Mobilisation, Sicherheit im Haushalt sowie Fragen zu Hilfsmitteln, Pflegeleistungen und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Helfen Sie auch bei Hilfsmitteln und Entlastungsleistungen?

Ja. Ich informiere Sie verständlich darüber, welche Hilfsmittel sinnvoll sein können und welche Leistungen (z. B. Entlastungsmöglichkeiten) Ihnen zustehen können, um den Pflegealltag zu erleichtern.

Wird die Pflegeberatung dokumentiert und an die Pflegekasse weitergeleitet?

Ja. Nach der Beratung wird der Termin gesetzlich korrekt dokumentiert und als Nachweis für die Pflegekasse erstellt, damit der Pflegegeldbezug weiterhin gesichert bleibt.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?

In der Regel dauert eine Pflegeberatung ca. 45 bis 60 Minuten – je nachdem, welche Fragen Sie haben und wie umfangreich die Situation vor Ort ist.